Krise und Sanierung
 

Wir sind Ihr Ansprechpartner in der Krise

Wir zeigen Ihnen den Weg aus der Krise
in eine erfolgreiche Zukunft.

 

Hier finden Sie einige grundlegende Informationen zu den Themen "Krise",
"GmbH in der Krise", "Insolvenzantragspflicht".

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Definition Krise Von einer Krise der GmbH wird gesprochen, wenn die Hälfte des Stammkapitales verloren ist oder wenn die Gesellschaft insolvenzreif ist.
In beiden Fällen ist der Geschäftsführer gefordert, wenn er sich nicht der persönlichen Haftung und Strafverfolgung aussetzten will. (Die GmbH in der Krise 1 s113)
     
Hinweis zur Insolvenzantragspflicht
des GmbH-Geschäftsführers

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Sie als Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen drei Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.
Weitere Erläuterungen zu den Insolvenzgründen, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, finden Sie unter den unten aufgeführten Links

Link Sammlung zum Thema Insolvenzantragspflicht und Zahlungsunfähigkeit
   
   
Quellen: Die GmbH in der Krise 1: Springer Berlin Heidelberg ISBN 978-3-540-23514-9