Krise und Sanierung
Wir sind Ihr Ansprechpartner in der Krise
Wir zeigen Ihnen den Weg aus
der Krise
in eine erfolgreiche Zukunft.
Hier finden Sie einige
grundlegende Informationen zu den Themen "Krise",
"GmbH in der Krise", "Insolvenzantragspflicht".
Da dieses Thema für eine Webseite oder
eine E-Mail zu komplex ist, rufen Sie uns
unter +49 228 28 69 7380 an.
Sprechen Sie mit Michael Schiffer, unserem zertifizierten
"KMU-Fachberater Sanierung®"
oder senden Sie uns eine Nachricht.
Bitte um Informationsgespräch
Das erste Informationsgespräch ist natürlich kostenlos
Definition Krise |
Von einer Krise der GmbH wird gesprochen, wenn
die Hälfte des Stammkapitales verloren ist oder wenn die
Gesellschaft insolvenzreif ist. In beiden Fällen ist der Geschäftsführer gefordert, wenn er sich nicht der persönlichen Haftung und Strafverfolgung aussetzten will. (Die GmbH in der Krise 1 s113) |
|
Hinweis zur
Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers |
Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung der GmbH müssen Sie als
Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen
drei Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. |
|
Link Sammlung zum Thema Insolvenzantragspflicht und Zahlungsunfähigkeit | ||
Quellen: | Die GmbH in der Krise 1: Springer Berlin Heidelberg ISBN 978-3-540-23514-9 |